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Hochzeitsfeier trotz Corona in 2021? Das sollten Paare beachten.

Hochzeit: Braut und Bräutigam sitzen in der Rentkammer Köln und lassen sich trauen mit Maske während Corona-Zeit

Hochzeit 2021 zur Corona-Zeit möglich. Traut ihr euch?

➡️ Unseren neuesten Beitrag mit detailierten Informationen zum Thema „Corona Einschränkungen“ findet ihr hier. ⬅️

Der Antrag ist gemacht, die Antwort war ein Ja! und der schönste Tag im Leben soll geplant werden. Doch dann kommt Corona dazwischen. Auch in 2021 wird es sehr wahrscheinlich noch Beschränkungen durch die Pandemie für eine Hochzeitsfeier geben.

Im Folgenden Text wollen wir Euch einen Ausblick geben, mit welchen Beschränkungen durch Corona-Maßnahmen Ihr für Euren Festakt in 2021 rechnen müsst und wie Ihr dennoch eine unvergessliche Hochzeit genießen könnt!

2021 und Corona, neues Jahr neue Regeln? Das müsst ihr für eure Hochzeit beachten

Es klingt erstmal nicht möglich: Eine Hochzeit feiern trotz Corona? Das klingt hart, einsam oder zumindest schwierig. Aber wie so oft im Leben ist auch dieses Unterfangen mit guter Planung möglich. Fest steht bisher nur, dass Hochzeiten bis zum 10. Januar in NRW gänzlich untersagt sind. Darüber hinaus werden die Auflagen von der Entwicklung der politischen Entscheidungen abhängig sein. Es gibt aber zwei Gründe optimistisch zu sein: zum einen wurde bereits im Dezember mit den Impfungen begonnen, zum anderen zeigt die Erfahrung aus 2021, dass die Einschränkungen im Sommer durchaus umsetzbar waren. In NRW sahen die Einschränkungen so aus:

Trauungen beim Standesamt waren bis zum Lockdown im Oktober noch einfacher. Je nach Stadt bzw. Gemeinde mit Trauzeugen oder sogar mit bis zu 20 Gästen. Eine Feierlichkeit in privaten oder angemieteten Räumlichkeiten war bis zur Grenze von maximal 100 Personen oder, bei hoher Inzidenz maximal 50 Personen möglich. In beiden Fällen mussten die Kontaktdaten aller Gäste der Hochzeit erfasst werden und Gesang und Tanz waren untersagt. Später im Jahr war auch noch das Tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung zur Auflage gemacht worden.

Mit dieser Checkliste könnt ihr sicher Planen:

– Rechtzeitig das Standesamt und Kirche kontaktieren

Zieht frühzeitig das Standesamt und die Kirche in Eure Planungen mit ein. Oft gibt es auch innerhalb NRWs von Stadt zu Stadt massive Unterschiede welche Einschränkungen zurzeit gelten. Bei den jeweiligen Standesämtern könnt ihr aktuelle Informationen unter anderem über die Webseiten der Stadt einholen. 

– Maximale Besucherzahl festlegen

Plant mit einer Besucherzahl, die auch unter Einschränkungen durch Corona realistisch ist. Eine Feier mit unter 50 Personen kann wahrscheinlicher stattfinden als ein großes Fest mit über 100 Gästen. Daher gilt es realistisch zu bleiben.

– Hochzeitsfotograf / Hochzeitsvideograf

Damit sich der Aufwand auch lohnt, solltet Ihr Eure Hochzeitsfeier auch entsprechend qualitativ festhalten. Daher solltet Ihr gerade während der Corona-Einschränkungen an einen professionellen Fotografen oder Videografen denken. Wir beraten Euch hier gerne und freuen uns auf Eure Anfrage!

– Tanz, Musik und Technik

Seit dem Frühjahr 2020 sind Gesang und Tanz bei Hochzeiten und Feiern eingeschränkt möglich. Damit ist auch für 2021 wieder zu rechnen. Überlegt daher was Eure Feier auch ohne Tanz und Party zu einem Highlight macht. Zum Beispiel könnte man Geld für DJ und aufwändige Technik sparen und dafür zum Beispiel Geld für einen Fotografen ausgeben.

– Speisen und Getränke

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Hochzeiten in 2021 wieder nur als gesetztes Essen stattfinden dürfen. Daher sucht Euch eine Location und einen Caterer die diesen Punkt sehr gut erfüllen können. Gerade wenn man die meiste Zeit am Tisch verbringt machen gute Speisen und Getränke sowie ein heller Raum mit schöner Aussicht Euren Abend unvergesslich.

– Gabentisch

Zu einer Hochzeit gehören natürlich auch Geschenke. Um hier eine Infektionsrisiko zu reduzieren plant einen großzügigen Gabentisch ein. So kann eine kontaktlose Übergabe erfolgen und die Übergabe ist für alle entspannter.

– Blumenschmuck / Dekoration

Das Geld was Ihr für Unterhaltungsprogramm wie zum Beispiel eine Band spart könnt Ihr auch gut in eine schöne Tischdekoration und schönen Blumenschmuck investieren. Unser Tipp: nutzt Pflanzen mit Wurzeln als Tischdekoration und gebt diese zum Abschluss Eurer Feier den Gästen mit. So haben alle länger etwas von Eurer Hochzeit.

Ein neues Kapitel trotz vieler Kompromisse

Ihr seht, dass mit der richtigen Planung auch eine Hochzeitsfeier in 2021 stattfinden kann. Die „Pandemie“ ist eine Zeit voller Einschränkungen, aber dies sollte uns nicht davon abhalten unsere Ziele zu erreichen und unsere Träume zu verwirklichen, denn das Leben geht weiter.

 


 

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Eine Überblick darüber in welchem Bundesland welche Corona-Einschränkungen gelten

Wie viel Spaß ist erlaubt? Wo dürfen Feiern stattfinden? Wie viele Gäste darf ich einladen? Abhängig vom Bundesland variieren die Corona-Einschränkungen sehr stark. Diese werden auch ständig verändert und angepasst. Es gilt also sich über die Regelungen zu informieren. Die unten angegebenen Regelungen gelten außerhalb des Lockdowns.

Baden-Württemberg (BW)

Das ist erlaubt:
– Veranstaltungen bis 500 Menschen. Bei privaten Events kein Mindesabstand, keine Maskenpflicht (Dienstleister werden nicht zu der begrenzten Anzahl der Menschen gezählt).
– Tanzen
– Gruppenfotos

Das ist verboten:
– Großveranstaltungen
– Tanzveranstaltungen

Bayern (BY)

Das ist erlaubt:
– Private Feiern wie Hochzeitsfeiern sind in Innenräumen bis 100 Menschen Oder im Freien bis zu 100 Menschen erlaubt. Auf Mund und Nasenschutz und Mindestabstand kann verzichtet werden sofern keine fremden Personen sich bei der Feier aufhalten.
– Tanzen und Spiele ohne Abstand
– Livemusik und Gesang erlaubt sofern ein Mindestabstand von 2 m gewährleistet sind.

Nicht erlaubt:
– Großveranstaltungen
– Tanzveranstaltungen in Innenräumen
– Grillen und feiern auf öffentlichen Plätzen

Berlin (BE)

Das ist erlaubt:
– Öffentliche oder private Veranstaltungen im Innenraum bis 500 Menschen. Ab September bis 7:50 Uhr ab Oktober bis 1000 Teilnehmern.
– Im Freien 1000 Teilnehmer, ab September 5000 Teilnehmer unter Einhaltung der Mindestabstände und Pflicht zur Mund und Nasenbedeckung.
– Tanzveranstaltungen im Freien sofern Abstands und Hygieneregeln eingehalten werden. Anwesenheits Dokumentation muss erfolgen.

Verboten:
– Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen
– Großveranstaltungen

Brandenburg (BB)

Das ist erlaubt:
– Öffentliche oder private Veranstaltungen wie Hochzeiten im Innenraum oder im Freien bis 1000 Teilnehmern.
– Tanzveranstaltungen im Freien sofern Abstands und Hygieneregeln eingehalten werden. Anwesenheits Dokumentation muss erfolgen.
– Nun und Nasenbedeckung ist nicht pflicht.

Verboten:
– Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen
– Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Bremen (HB)

Das ist erlaubt:

  • Private Feiern im Haus oder Garten sind ohne Hygiene und Schutzkonzept erlaubt. Kontaktdaten der Gäste müssen allerdings dokumentiert werden.
  • Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Konzerte in Innenräumen bis 250 Teilnehmer erlaubt im Freien bis 400 Personen. Hier ist ein Hygienekonzept und Mindestabstand von 1,5 m Voraussetzung. Gruppen unter zehn Personen müssen keinen Mindestabstand zu einander einhalten. Keine Maskenpflicht.

Verboten:

  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
  • Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Verkauf von Alkohol an freien und Samstagen nach 22:00 Uhr in bestimmten Gebieten.

Hamburg (HH)

Erlaubt:

  • Events mit 1000 Menschen im Freien und 650 Menschen in Innenräumen, bei festen Sitzplätzen.
  • In Innenräumen bis zu 100 Personen Und im Freien bis 200 Personen wenn keine festen Sitzplätze existieren. Sofern Alkohol ausgeschenkt wird reduziert sich die erlaubte Personenzahl um die Hälfte. Eine Dokumentation der Gäste ist verpflichtend Standsregeln müssen eingehalten werden.
  • Bei Liveacts muss seitens der Künstler ein Mindestabstand von 2,5 m eingehalten werden.

Nicht erlaubt:

  • Bars Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen
  • Büfetts bei Selbstbedienung
  • Das zusammenkommen von mehr als zehn Personen oder zwei Haushalten an einem Tisch.
  • Volksfeste
  • Lusthäuser und Bordelle bleiben geschlossen

Hessen (HE)

Erlaubt:

  • Private Veranstaltungen in Wohnungen und Gärten erlaubt. Abstandsregeln werden empfohlen.
  • Veranstaltungen bis zu 150 Personen erlaubt sofern Mindestabstand eingehalten werden kann oder Trennvorrichtungen aufgestellt sind. Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.

Nicht erlaubt:

  • Veranstaltungen mit Tanz
  • Gesang
  • Volksfeste und Öffentliche Feiern. (Ausnahme Regelungen möglich)

Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Erlaubt:

  • Veranstaltungen in Räumen bis maximal 200 Personen und im Freien bis maximal 500. Mindestabstand und zugewiesenen Sitzplatz verpflichtend. Ausnahme Regelungen möglich.
  • Familien feiern bis 50 Personen unter Berücksichtigung der Hygieneempfehlungen und Auflagen.
  • Besondere Anlässe wie Hochzeiten religiöse Feste, bei Sitzungen mit bis zu 75 Personen unter Einhaltung der Empfehlungen erlaubt. Hygienekonzept muss Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Tanzen bei privaten Feiern wie auf Hochzeiten sind erlaubt
  • Buffet unter Berücksichtigung und Einhaltung der Maskenpflicht mit Wege Führung.

Nicht erlaubt:

  • Partys in Diskothekenbars oder Clubs
  • Feiern auf öffentlichen Plätzen.
  • Großveranstaltungen und Volksfeste

Niedersachsen (NI)

Erlaubt:

  • Private Feiern bis zehn Personen von maximal zwei Haushalten
  • Feste wie taufen, Hochzeiten, Beerdigungen mit bis zu 50 Personen. An einem Tisch dürfen allerdings maximal zehn Personen von zwei Haushalten sitzen. Das Wechseln der Tische nicht gestattet.
  • Kulturveranstaltungen mit bis zu 500 Personen zuzüglich individueller Auflagen.
  • DJs und Musik Bands, vor tanzen wird allerdings gewarnt. 🙂

Nicht erlaubt:

  • Shisha Bars
  • Diskotheken, Bars und Clubs
  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen.

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Erlaubt:

  • Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungen, und Hochzeiten mit bis zu 150 Personen. Abstandsregel und Maskenpflicht gilt hier nicht. Hygienekonzepte und Dokumentation der Gäste muss dabei erfolgen.
  • Veranstaltungen bis 300 Teilnehmern, sofern Mindestabstand abgehalten werden kann. Bei fast zugewiesenen Plätzen muss kein Mindestabstand eingehalten werden.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen muss ein Hygiene und Infektionsschutzkonzept vorliegen.
  • Grillen und treffen auf öffentlichen Plätzen bei maximal zehn Personen die verwandt sind oder aus zwei Haushalten stammen.
  • Shisha Bars sofern eine Person raucht und die Räumlichkeiten gelüftet werden.

Verboten:

  • Volksfeste und Großveranstaltungen
  • Tanzen in Clubs Bars und Diskotheken

Rheinland-Pfalz (RP)

Erlaubt:

  • In Innenräumen bis 150 Personen, sofern Abstandsregeln eingehalten werden und eine Mund und Nasenbedeckung getragen wird.
  • Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen im Freien bei Einhaltung der Abstandsregeln und Dokumentation der Gäste. Bei Wartesituationen gilt eine Maskenpflicht
  • Private Feiern bis maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten. Abstandsregel muss hier nicht beachtet werden.
  • Private Feiern und Hochzeiten wenn die Gästeliste vorher festgelegt ist und maximal 75 beträgt. Maske und Abstand nicht verpflichtend.
  • Shisha Bars unter Auflagen

Verboten:

  • Discos Bars und Clubs
  • Kirmessen und Volksfeste

Saarland (SL)

Erlaubt:

  • Veranstaltung in geschlossenen Räumen bis maximal 450 Personen, im Freien bis 900 Personen erlaubt, sofern Abstandsregeln eingehalten werden außer bei Haushaltsangehörigen. Ab 20 Personen muss jede Veranstaltung bei der Polizei gemeldet werden.
  • Veranstaltungen mit Ausnahmegenehmigungen gestattet.

Verboten:

  • Discos Bars und Clubs
  • Swingerclubs

Sachsen (SN)

Erlaubt:

  • Private Feiern bis maximal 50 Menschen unter Auflage eines Hygienekonzeptes. Abstandsregel von 1,5 m Pflicht.
  • Hochzeiten, Trauerfeiern und Vereinstreffen im Freien bis 1000 Menschen erlaubt wenn Hygieneauflagen erfüllt werden. In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen zulässig. Die Dokumentation der Kontakt Rückverfolgung muss möglich sein.
  • Buffet Wenn während der Bedienung Mund und Nasenschutz getragen wird.

Verboten:

  • Großveranstaltungen und Volksfeste
  • Partys in Clubs Bars und Diskotheken

Schleswig-Holstein (SH)

Erlaubt:

  • Veranstaltung mit 500 Teilnehmern im Freien, in Geschlossenenräumen mit 250 Teilnehmern bei festen Sitzplätzen.
  • Private Veranstaltungen mit maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten sind ohne Auflagen.
  • Private Feiern wie Hochzeiten, Veranstaltungen im privaten Wohnraum oder Empfänge von maximal 150 Menschen im Freien und 50 in Geschlossenenräumen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und der Dokumentation der Gäste und festen Sitzplätzen.
  • Veranstaltungen mit Ausnahme Genehmigung and möglich.
  • Professionelles Singen und Spielen von Blasinstrumenten erlaubt sofern ein Mindestabstand zum Publikum von 6 m eingehalten wird.

Verboten:

  • Veranstaltungen ab 1000 Personen
  • Besuche in Bars Clubs und Diskotheken

Thüringen (TH)

Erlaubt:

  • Private Veranstaltungen in Geschlossenenräumen mit bis zu maximal 30 Personen und im Freien bis maximal 75 Personen. Bei mehr als 75 Menschen muss die Feier zwei Tage im Voraus mit einem Infektionsschutzkonzept beim Gesundheitsamt angemeldet werden.

Verboten:

  • Swingerclubs
  • Besuche in Bars Clubs und Diskotheken
  • Volksfeste, Schützenfeste, und Festivals sind mit Ausnahmen möglich.

Diese Regelungen gelten, um es noch einmal zu verdeutlichen, außerhalb des Lockdowns. Durch sich ständig ändernden Regelungen und der Uneinigkeit der Länder, aufgrund der föderalen Selbstbestimmung, ist jeder dazu angehalten sich über hiesige Umstände und Vorgaben gut zu informieren um böse Überraschungen zu vermeiden.

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