Neue Corona Auflagen „Lockdown light“ für Hochzeiten ab Oktober
Heiraten im Jahr Corona Jahr 2020. Es war noch nie so schwer. Wer jetzt eine Hochzeit plant traut sich was. Die Beeschränkungen durch den Maßmahmen-Wirrwarr sind kaum noch zu durchblicken. Ohne sich vorab über derzeit gültige Maßnahmen zu informieren, ist fahrlässig. Es kann nur eine entspannte Hochzeitsfeier für alle werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt werden. Das erfordert ein hohes Maß an Planung, insbesondere ab Mitte Oktober 2020, seit die neuen Maßnahmen „Lockdown light“ greifen.
Am 29.September 2020 fand der Corona-Gipfel statt, wo neue Corona-Auflagen, beschlossen wurden. Die Auflagen beinhalteten die bereits bekannte Maskenpflicht, die zum Einsatz kommt, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden konnte. Bei Hochzeitsfeiern in der Öffentlichkeit waren nur noch maximal 50 Gäste zugelassen, in geschlossenen Räumen sogar nur maximal 25. Bei Anstieg der Neuinfektionen (Inzidenz) bei 50 auf 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen, wird die erlaubte Gästeanzahl auf 25 im öffentlichen Raum begrenzt und im privaten Raum muss sie sogar auf maximal 10 Personen gedeckelt werden. Nun, wer nur eine kleine Familie hat, den werden die neuen Auflagen nicht weiter stören. Doch Heiratswillige, die groß feiern wollten, werden ihre Familienfeier wohl verschieben müssen. Ist die Hochzeitsfeier bereits geplant, ist es natürlich unangenehm für das Brautpaar, wenn sie einige Gäste wieder ausladen müssen. Coronamaßnahmen werfen ihre Schatten über das Vergnügen. Veranstaltungen müssen bei den Behörden, den Ordnungsämtern samt Gästeliste angemeldet werden. Es kann durchaus während der Veranstaltung zu Kontrollen durch das zuständige Ordnungsamt kommen. Eine ungezwungene Feier sieht anders aus. Überschreitet die Gästeliste die erlaubte Gästeanzahl, wird die Veranstaltung nicht zugelassen. Es kommt zu empfindlichen Strafen von bis 2.500 Euro bei Verstößen. Für einzelne Gäste kann ein Bußgeld bis zu 250 Euro durch das Ordnungsamt verhängt werden.
Wie sehen die neuen Verordnungen ab Dezember aus?
Seit der am 24. November 2020 beschlossenen Verordnung, zur Verlängerung des Lockdowns, darf Deutschlandweit bis zum 20. Dezember vorerst nicht geheiratet werden. In NRW gilt eine Kontaktsperre in Haushalten; diese dürfen erst ab dem 23. Dezember bis zum Neujahr sich bis maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden ausgenommen und nicht gezählt.
Über Weihnachten und Silvester soll die Kontakteinschränkung aufgehoben werden. Wie es sich allerdings entwickeln wird bleibt ungewiss. Wir halten euch Über künftige Änderungen oder Einschränkungen am Laufenden. Um wieder feiern zu können, wie wir es alle einst kannten, sehen wir auch für das nächste Jahr nicht viel Hoffnung. Es werden bereits Schreckensprognosen durch Politik und Medien verbreitet dass Maßnahmen über mehrere Jahre anhalten könnten – diese könnten mal härter mal sanfter sein. Vermutlich werden die Beschränkungen, ab dem nächsten Frühjahr etwas gelockert.
Tanzen und Maskenpflicht auf der Hochzeit
Wenn nicht gerade eine absolute Kontaktsperre herrscht und das Feiern in kleinen familiären Kreisen erlaubt ist, wird die Maskenpflicht erfahrungsgemäß nicht verpflichtend sein, außer für die Mitarbe iter von der Hochzeitslocation, diese sind verpflichtet eine Maske zu tragen. Ausgiebiges tanzen und feiern; ohne durch eine Maske im Gesicht an die aktuelle Situation erinnert zu werden ist also möglich. 🙂
Gut geplant ist fast getraut
Es empfiehlt sich vor der Planung einer Veranstaltung aufgrund der aktuell sich ständig ändernden Lage, die örtlichen Behörden zu kontaktieren, um sich über den aktuellen Stand der Corona-Politik-Beschlüsse zu informieren.
Hier haben wir für euch eine Checkliste für ein Hygiene und Infektionsschutzkonzept vom Land NRW. Unter Berücksichtigung dieser Liste sollte eurer Feier nichts im Weg stehen.
Wurde eure Hochzeit abgesagt und ihr habt bereits Geld investiert? Dann solltet ihr das hier wissen.