Hochzeit abgesagt? Was ihr als Brautpaar wissen müsst.
Corona und Hochzeit passen irgendwie nicht zusammen, sofern es sich bei einem von beiden nicht um Bier sondern um die Krankheit handelt. Eure Hochzeit und die Feier wurden aufgrund der aktuellen Corona Krise abgesagt. Für euch und eure Dienstleister ist dieser Umstand schwer zu verdauen. Bei einem hängt das Glück, beim anderen der Verdienst daran.
Und das Jahr 2020 sollte aufgrund der Jahreszahl ein großes Hochzeitsjahr werden. Doch nun stellt die Corona Krise das persönliche Glück in den Schatten. Viele Brautpaare müssen ihre Hochzeit verschieben oder ganz absagen. Das ist sowohl für das Brautpaar als auch für den Dienstleister sehr bedauerlich. Dieser Umstand stellt eine schwere Belastung für alle Beteiligten dar. Viele von euch haben bereits viel Geld in ihre Hochzeit investiert, Locations gebucht, Hochzeitsfotografen engagiert und Dekoration gebastelt. Aber keine Sorge, ihr seid nicht allein. Trotz all der Investitionen muss dieses Geld nicht verloren sein. Was ihr jetzt beachten solltet, klären wir im folgenden Artikel.
Geduld, statt voreiliger Entschlüsse
Vorerst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine unbedachten Entscheidungen zu treffen. Laut dem Bund deutscher Hochzeitsplaner sind bisher nur die Hochzeiten im Mai, Juni und Juli betroffen. Da das Versammlungsverbot nicht für immer gelten wird, ist es am besten, wenn ihr eure Hochzeit verschiebt, statt sie abzusagen. Auf diese Weise erspart ihr euch unter anderem die Suche nach neuen Dienstleistern und einer Location, die teilweise sehr anstrengend und lang sein kann. Solltet ihr euch dennoch entscheiden, die Hochzeit abzusagen, sind die Regeln bezüglich der Stornierung wichtig für euch. Ihr tragt 100 Prozent der Kosten, wenn ihr die Hochzeit nur aus Angst vor der Ansteckung oder Verbreitung von Corona absagt. Wenn die Hochzeit aber behördlich abgesagt wird, wie beispielsweise durch ein Versammlungsverbot, gilt nach deutschem Recht zunächst der Vertrag mit dem Dienstleister.
Die Sache mit den Verträgen
Es kann sich bei diesem Vertrag entweder um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag handeln. Diese beiden haben wichtige Merkmale und Unterschiede. Der Dienstvertrag verpflichtet den Dienstleister zur Leistung von Diensten und den Empfänger zur Vergütung dieser Dienste. Hierbei wird der Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis vom Auftragnehmer nicht garantiert. Beim Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein Werk ohne Mängel herzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk und den Arbeitsaufwand nach Abnahme zu bezahlen. Ein solches Werk ist im Falle eines Hochzeitsfotografen beispielsweise das Schießen und Bearbeiten eines Hochzeitsfotos. Die Fotos werden nach Kundenwunsch bearbeitet, von diesem abgenommen und bezahlt. Der zentrale Unterschied ist also, dass beim Dienstvertrag der Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis nicht garantiert wird, während der Dienstleister dies dem Auftraggeber beim Werkvertrag schuldet.
Corona als Grund zur Vertragskündigung?
Ein Dienstvertrag ist innerhalb der gesetzlichen bzw. vereinbarten Fristen kündbar. Da die Vergütung bei einem Werkvertrag erst nach Abnahme fällig ist, ist dieser jederzeit kündbar. Das vereinbarte Honorar ist dann abzüglich ersparter Aufwendungen durch die vorzeitige Beendigung der Dienstleistung zu zahlen. Bei beiden Verträgen ist aber ein wichtiger Grund für die Kündigung nötig. Da die Folgen von Corona als höhere Gewalt eingestuft werden, gilt dies nicht als wichtiger Grund. Im Klartext heißt das, wenn ihr eure Hochzeit wegen der derzeitigen Krise absagt, ist euer Vertragspartner nicht verpflichtet, euch eventuell bereits getätigte Zahlungen zurück zu erstatten.
Der Werkvertrag ist, wie ihr seht, der kundenfreundlichere der beiden. Deshalb bieten wir unsere Dienstleistung als Hochzeitsfotografen mit solchen Werkverträgen an. Da es sich derzeitig um eine einzigartige Situation handelt, bleibt abzuwarten, ob es vielleicht spezielle rechtliche und gesetzliche Anpassungen wegen der Corona Krise geben wird. Bis zu solchen möglichen Anpassungen gelten die Umstände und Regeln, die wir eben erläutert haben.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Wie bereits erwähnt und wie ihr beim Lesen sicherlich gemerkt habt, ist es besser, wenn ihr eure Hochzeit nur verschiebt und nicht absagt. Ihr solltet am besten in ständigem Kontakt mit euren Dienstleistern und Ämtern stehen, weil sich die Lage jederzeit ändern kann. Wegen der besonderen Lage bieten mehrere Hochzeitsdienstleister Kulanzregelungen an. Wir sind ebenfalls sehr kulant und an der maximalen Zufriedenheit unserer Kunden bemüht. Deshalb müssen sich unsere Kunden auch keine Gedanken darüber machen, ob ihr Geld weg ist. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wenn ihr uns bereits als Hochzeitsfotografen engagiert habt, könnt ihr die Hochzeit natürlich mit uns nachholen, sofern wir zur Verfügung stehen.
Denkt als abschließenden Rat bitte daran, durchzuhalten, abzuwarten und viel Tee zu trinken. 😉