Hochzeitsversicherung abschließen? Wann bietet eine Versicherung Schutz?
Kann ich mich überhaupt trauen? Diese Frage beschäftigt aktuell viele Paare, die ihre Hochzeit planen. Was ist, wenn ich, mein Partner oder einer der Gäste an Corona erkrankt? Was passiert, wenn die Hochzeitsfeier aufgrund von Einschränkungsmaßnahmen gar nicht stattfinden darf oder wenn eine Quarantäne verhängt wird? Hast du zu dem Zeitpunkt bereits alles organisiert, den Hochzeitsfotograf beauftragt, die Location gebucht und einen Caterer gefunden, ist nicht nur die Enttäuschung, sondern auch der finanzielle Schaden groß. Mit einer Hochzeitsversicherung kannst du dich für den Fall der Fälle wappnen. Die Absicherung leistet zudem bei vielen weiteren Risiken, die zu dazu führen können, dass du deine Traumhochzeit absagen musst.
Hochzeitsversicherung – was ist das überhaupt?
Grundsätzlich ist eine Hochzeitsversicherung kein Produkt, das speziell für das Corona-Risiko entwickelt wurde. Diese Versicherungslösung gibt es bereits seit 2006 und wird nur von einigen Versicherern auf dem deutschen Markt angeboten. Eine Hochzeitsversicherung kannst du dir dabei ähnlich wie eine Reiserücktrittversicherung vorstellen: Kann die Hochzeitsfeier nicht stattfinden, werden dir sämtliche Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Feier stehen. Da für viele Paare die Heirat zum wichtigsten Tag in ihrem Leben gehört, scheuen sie häufig keine Kosten und Mühe und geben viel Geld dafür aus. Umso ärgerlicher, wenn das große Event dann nicht stattfinden kann. Mit dieser Absicherung kannst du entspannt planen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.
Sicherheit bei vielfältigen Risiken
Welche Risiken abgedeckt sind, hängt immer vom Anbieter ab. Üblicherweise versichert sind:
- ein Unfall oder eine schwere Erkrankung
- Tod
- der Verlust des Arbeitsplatzes
- ein Verlust der Trauringe
- Insolvenz der beauftragten Dienstleister, zum Beispiel Hochzeitsfotograf, DJ oder Caterer
- eine Veruntreuung der Anzahlung
- großer Sachschaden am Eigentum des Brautpaares (zum Beispiel am Brautkleid)
- Schwangerschaft der Braut, so dass die Hochzeitsfeier aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
Achtung: Kein Versicherungsschutz besteht für…
Wie jede andere Versicherung hat auch die Hochzeitsversicherung ihre Grenzen. So erhältst du beispielsweise keine Leistungen, wenn die Hochzeitsfeier aufgrund einer Erkrankung abgesagt werden muss, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt war. Zwar kannst du dich bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft noch versichern, das gilt jedoch nicht bei Risikoschwangerschaften. Beachte zudem, dass kein Versicherungsunternehmen zahlt, wenn das Brautkleid aufgrund des wachsenden Bauches nicht mehr passt.
Ebenfalls nicht versichert ist „die Braut, die sich nicht traut“. Wer kurz vor dem Traualter plötzlich kalte Füße bekommt, darf nicht mit einer Erstattung der Kosten rechnen.
Corona-Maßnahmen absichern – ist das überhaupt möglich?
Ein wesentlicher Grund, warum Paare aktuell eine Hochzeitsversicherung abschließen möchten, ist das Risiko, dass die Feier aufgrund von Corona-Maßnahmen, einer Quarantäne oder sogar einer COVID 19-Erkrankung abgesagt wird. Hier solltest du vorab wissen: Nicht jeder Versicherer bietet diesen Versicherungsschutz. Grundsätzlich zählt eine Pandemie nämlich nicht zu den Gründen, die üblicherweise zum Leistungsumfang gehören. Informiere dich daher vorher genau bei den einzelnen Anbietern, ob das Corona-Risiko mit abgedeckt ist und wenn ja, in welchem Umfang.
Corona Versicherung – Bei diesen Versicherern gehts
Zugegeben, das Angebot an Versicherern, die auch coronabedingte Absagen der Hochzeitsfeier mit abdecken, ist begrenzt. Versicherungsschutz erhältst du zum Beispiel mit der Hochzeitsversicherung der Allianz oder der Zurich Versicherung. Beachte allerdings, dass die Versicherung nur dann einspringt, wenn du selbst, dein Partner oder eine für die Heirat wichtige Person (zum Beispiel Trauzeugen, Kinder, Eltern und Geschwister) an COVID 19 erkranken und du die Hochzeit aufgrund dieser Erkrankung absagen musst. Eine reine Quarantäne ist dagegen nicht versichert. Ebenfalls kein Geld von der Versicherung erhältst du, wenn die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Auflagen grundsätzlich untersagt ist. Sollte der Veranstaltungsort unter Quarantäne stehen, haftet dagegen der Veranstalter.
Mit diesen Kosten musst du rechnen
Wieviel du für eine Absicherung zahlen musst, hängt von den Gesamtkosten deiner Hochzeitsfeier ab. Summiere deshalb alle Kosten, die unter anderem für die Location, den Hochzeitsfotograf, das Cateringunternehmen, einen DJ und weitere Dienstleister anfallen. Der jeweilige Versicherer kalkuliert daraus ein individuelles Angebot. Als Beispiel: Bei einer Hochzeit mit Gesamtkosten in Höhe von 20.000 Euro kannst du mit einem einmaligen Kostenbeitrag von 300 bis 400 Euro rechnen.
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Diese Kosten werden bei einer Absage erstattet
Kann die Hochzeit aus einem versicherten Grund nicht stattfinden, erstattet dir die Versicherung sämtliche Kosten, für die du bereits in Vorleistung getreten bist, sowie die anfallenden Stornokosten maximal bis zur Höhe der Deckungssumme. Dazu gehören auch Reservierungsgebühren, Anzahlungen, ein vertraglich vereinbarter Mindestverzehr mit dem Caterer, die Honorarzahlung für den Hochzeitsfotograf und DJ sowie Anzahlungen für Verkehrsmittel, Blumenschmuck und die Hochzeitstorte.
Wer und was ist über die Hochzeitsversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich immer auf ein konkretes Event – in dem Fall die eigene Heirat, die du im privaten Rahmen feiest. Aus diesem Grund ist es auch nicht notwendig, die Versicherung zu kündigen, der Schutz erlischt automatisch. Als versicherte Personen gelten neben der Braut und dem Bräutigam zudem enge Familienangehörige mit Eltern, eigenen Kindern und Geschwistern sowie die Trauzeugen.
Hochzeitsversicherung abschließen, jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Nach dem Motto „Je eher, desto besser“ solltest du einen Vertrag bereits dann abschließen, wenn du mit den Planungen beginnst, die ersten Dienstleister beauftragst und vielleicht sogar eine Anzahlung leisten musst. Da die Planung einer Hochzeit ja bekanntlich ein großer logistischer Aufwand ist, kann das durchaus auch schon ein Jahr im Voraus sein. Beachte: Bei den meisten Anbietern muss du die Hochzeitsversicherung spätestens 21 Tage nach der Buchung des Hochzeits-Arrangements abschließen.
Lohnt sich eine Hochzeitsversicherung?
Pauschal ist diese Frage nur schwer zu beantworten. Wenn es dir ausschließlich um das Corona Risiko geht, solltest du dich auf jeden Fall gut mit den Konditionen des Anbieters auseinandersetzen. Einen 100-prozentigen Schutz für alle Eventualitäten wirst du hier nicht bekommen, das ist allein aufgrund der sich immer wieder ändernden Maßnahmen der Eindämmungsverordnung gar nicht möglich. Aber dennoch: Eine gewisse Absicherung besteht auf jeden Fall. Außerdem erhältst du Versicherungsschutz für viele weitere Risiken bei unerwartet eintretenden Ereignissen, so dass sich der Abschluss dieser Versicherung mit vergleichsweise geringen Kosten durchaus lohnen kann.
Verträge Prüfen: Beispielsweise mit eurem Hochzeitsfotograf.
Ihr solltet unbedingt die abgeschlossenen Verträge prüfen, die ihr mit euren Dienstleistern abgeschlossen habt. Hier gelangt Ihr zu einem Artikel wo wir dieses Thema behandelt haben. Hochzeit abgesagt wegen der Corona Krise? Das sollten Brautpaare wissen.